Gläserne Abgeordnete: Offenlegung meiner Einkünfte

01.03.2020: Welches Einkommen bekommen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin?

Über die Einkünfte der Mitglieder von Parlamenten wird häufig diskutiert, etwa was die Höhe oder Transparenz betrifft. In Berlin richtet sich die Abgeordnetenentschädigung nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, dem Landesabgeordnetengesetz (LAbgG). Ende 2019 haben wir das Landesabgeordnetengesetz neu gefasst und eine strukturelle Erhöhung der Entschädigung beschlossen. Mir ist Transparenz sehr wichtig, daher möchte ich Sie über meine Einkünfte informieren.

Ich habe zum 1. Januar 2020 folgende monatlichen Einkünfte:

Entschädigung als Abgeordnete:
Als Abgeordnete erhalte ich nach § 6 LAbgG 6.250,- Euro monatlich, die steuerpflichtig sind.

Dieser Betrag richtet sich nach dem durchschnittlichen Bruttoverdienst vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer*innen und wird gekürzt, sollte ich an Sitzungen im Ausschuss oder im Plenum fehlen. Typischerweise wird die Diät per 1. Januar anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes vom Landesamt für Statistik in Berlin-Brandenburg jährlich ermittelt und ggf. angepasst.

Allgemeine Kostenpauschale und Büroausstattung:
Über die Däten hinaus beziehen wir Abgeordneten in Berlin eine Kostenpauschale nach § 7 LAbgG, die nicht steuerpflichtig ist. Sie beträgt zurzeit 2.672,- Euro monatlich.

Der Erhalt der Kostenpauschale setzt voraus, dass ich ein externes Abgeordnetenbüro unterhalte und dient dazu, dass ich mein Wilmersdorfer Wahlkreisbüro in der Fechnerstraße 6a unterhalten, Büromittel anschaffen und meine Veranstaltungen angemessen organisieren kann; weiter kann ich die Pauschale für Dienstreisen oder dienstliche Telefonrechnungen verwenden.

Die Kosten für Um- und Ausbau, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Makler- und Kautionskosten (nicht jedoch Verbrauchsmaterialien des täglichen Bürobedarfs) können wir bis maximal 5.000,- Euro pro Legislaturperiode auf Antrag erstattet bekommen.

Für mobiles Arbeiten können wir pro Legislaturperiode einen Zuschuss von maximal 1.500,- Euro für mobile Endgeräte auf Antrag erstattet bekommen.

Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen:
Ich bekomme als freiwillig gesetzlich Krankenversicherte einen Zuschuss zu meinen Beiträgen erstattet. Er beträgt zurzeit 274,- Euro monatlich nach § 19 LAbgG.

Kostenpauschale zur Beschäftigung von Mitarbeitenden:
Nach § 7 LAbgG stehen uns zurzeit Personalmittel über 4.458,- Euro monatlich zur Verfügung. Davon beschäftige ich drei Mitarbeitende in meinem Wahlkreisbüro. Die Abrechnung übernimmt die Verwaltung des Abgeordnetenhauses.

Ausscheiden aus dem Amt und Altersversorgung:
Ehemalige Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhalten nach dem Ausscheiden § 10 LAbgG ein Übergangsgeld vom Abgeordnetenhaus, sofern es dem Parlament mindestens ein Jahr angehört hat. Das Übergangsgeld wird in Höhe der Entschädigung (Diät) für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit für einen Monat gewährt, - höchstens 18 Monate lang.

Berliner Abgeordnete erwerben frühestens nach einer knapp neunjährigen Amtszeit eine gestaffelte Anwartschaft auf eine Altersversorgung von 35 bis maximal 65 Prozent der Diäten. Zahlungen erfolgen in diesem Fall frühestens mit Vollendung ab dem 57. Lebensjahr (bei einer Mitgliedschaft von zwanzig Jahren; das ist ebenfalls gestaffelt). Eine Anwartschaft habe ich noch nicht erworben, weil ich erst seit 2011 dem Parlament angehöre.

Sonstige Einkommen:
Ich beziehe neben meiner Abgeordnetentätigkeit keine weiteren Einkommen.


Das schrieb die Presse:
Mehr Geld und höhere Altersbezüge für Berliner Abgeordnete, Berliner Morgenpost v. 27.9.2019.

Abgeordnetenhaus will Reform verabschieden, Neues Deutschland v. 25.9.2019.

Parlamentsreform: Demokratie hat ihren Preis, TAZ v. 12.9.2019.

Das Teilzeitparlament ist eine Lebenslüge, Der Tagesspiegel v. 9.9.2019.

Parlamentarier erhöhen kräftig ihre Diäten, Der Tagesspiegel v. 29.8.2019.

Wieso die Diätenerhöhung für Berlins Abgeordnete richtig ist, Berliner Morgenpost v. 30.8.2019.

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