Aktuelle Informationen für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen zum Coronavirus in Berlin: 600 Millionen Euro Soforthilfen zur Stabilisierung der Wirtschaft (Stand: 30.03.2020)

20.03.2020: Kurzfristige Förderprogramme zur Rettung von Existenzen und Sicherung von Arbeitsplätzen: Soforthilfe I für Gastgewerbe und Tourismus (Darlehen bis 500.000 Euro) und Soforthilfe II für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen (Zuschuss bis 5.000 Euro)

Die Corona-Krise schadet der Wirtschaft hart, wenn jetzt nicht durch staatliche Darlehen und mit Zuschüssen rasch und unbürokatisch gegengesteuert wird. Wir wollen alles tun, um wirtschaftliche Härten zu vermeiden, so das Wort von Finanzminister Olat Scholz, der bis zu 50 Milliarden Euro in Aussicht gestellt hat.

Seit 19. März 2020 hat der Senat von Berlin mit Unterstützung des Bundes zwei erste Förderprogramme mit einem Volumen über 600 Millionen Euro beschlossen. Davon sind zunächst 100 Millionen ergänzende Soforthilfen für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen aus Landesmitteln finanziert, um akute Finanzbedarfe und Liquiditätsengpässe abzufedern (Soforthilfe II). Unternehmen und Selbständige können diese Liquiditätshilfen bei der Investitionsbank Berlin (IBB) online beantragen. Diese Mittel werden nach Bedarf aufgestockt (Stand 3. April 2020: es wurden bereits mehr als 1,3 Mrd. EUR Zuschüsse ausbezahlt).

Welche Liquitätshilfen gibt es sofort?

  • Soforthilfe I (zinsfreie Darlehen):
  • Anträge und Informationen für Soforthilfe I
    Kurzfristig wird bei der IBB ein Liquiditätsfonds für etablierte kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden eröffnet, der sich vorrangig an die betroffenen Branchen aus dem Gastgewerbe und Tourismus richtet. Es kann ein Darlehen von bis zu 500.000 Euro beantragt werden, das zinsfrei für sechs Monate vergeben wird. Mehr Informationen (www.ibb.de)
    Soforthilfe-Programm I (Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 19.03.2020)
    Achtung: bis zum 6. April 2020 pausiert dieser Fonds, weil auf das einheitliche Bundesprogramm umgestellt wird. Mehr in Kürze.

  • Soforthilfe II für Soloselbständige und Kleinstunternehmen (reiner Zuschuss):
  • Online-Antragsstellung bei der IBB.
    Soloselbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen der Bereiche Gesundheit, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus, mit bis zu fünf Beschäftigten. Sie können einen Zuschuss über 5.000 Euro beantragen. Vorerst stehen 100 Millionen Euro zur Verfügung; der Fonds wird in Kürze bedarfsgerecht aufgestockt. Mehrpersonenbetriebe können nach drei, Einzelunternehmende nach sechs Monaten erneut einen Zuschuss beantragen. Es reicht, als einfache Begründung die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz anzugeben.
    Soforthilfe-Programm II (Pressemitteilung der Senatskanzlei vom 19.03.2020).

Die Landeszuschüsse sind mit den Bundeszuschüssen kombinierbar, die ab 30. März 2020 bei den Landesförderbanken ausgezahlt werden. (Mehr Informationen)

Wo und wie können die Liquiditätshilfen "Corona" beantragt werden?
Webseite der Investitionsbank Berlin
Telefon (030) 2125-(0)4747
E-Mail wirtschaft@ibb.de


Wie sollten Sie als Berliner Unternehmen vorgehen bei Liquiditätsengpässen wegen des Coronavirus (Quelle: IBB)?

  • Hausbank kontaktieren: Bei notwendiger Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, über die ggf. Bundeshilfen bei der KfW beantragt werden können.
  • Bürgschaftsbank kontaktieren: wenn Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen durch die Bürgschaftsbank Berlin besichert werden sollen. Die Finanzierung wird bis zu 2,5 Millionen Euro unterstützt (bisher 1,25 Millionen Euro). Informationen auf der Webseite der Bürgschaftsbank Berlin
  • Kurzarbeit beantragen: wenn aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet wurde, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Informationen zur Beantragung von Kurzarbeit
  • Steuerstundung verhandeln: Die Finanzämter sind zusätzlich Ansprechpartner für die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und die Stundung von Steuerschulden. Ebenso wie zu Fragen über Zuschüsse in Form von Lohnersatzleistung für Arbeits- und Endgeltausfall in Unternehmen. Darüber sollte mit dem Finanzamt oder dem Steuerberater gesprochen werden. Aktuelle Informationen zu den Berliner Finanzämtern vom 17. März 2020.
  • Darüber hinaus können KMU Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne bei der Senatsverwaltung für Finanzen beantragen. Mehr Informationen und Anträge

Das Land Brandenburg bietet ähnliche Liquiditätshilfen: Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (www.ilb.de).

Weitere Links:
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Diese Informationen stellen weder eine Finanzberatung noch eine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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