Corona Sofort-Zuschuss - Soforthilfe II: Zuschussprogramm bei Liquiditätsengpässen für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen. Bund- und Landes-Mittel sind miteinander kombinierbar.

27.03.2020: Bei der Investitionsbank Berlin (IBB) können seit 27. März 2020 Anträge auf Bezuschussung gestellt werden

Bei der Investitionsbank Berlin können Anträge auf Bezuschussung gestellt werden: www.ibb.de

Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbständige können schnell und mit geringem bürokratischen Aufwand Zuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz online beantragen. Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin und der Bund die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen:

Corona-Zuschüsse aus miteinander kombinierbaren Landes- und Bundesmitteln

Pressemeldung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 29. März 2020:
Weg für Gewährung der Corona-Bundes-Soforthilfen ist frei - Umsetzung durch die Länder steht

Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und Kleinsunternehmen aller Wirtschaftsbereiche mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente, also pro Kopf) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin. Sie müssen bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Nicht zu den "Beschäftigten" zählen Auszubildende und 450,- EUR-Kräfte. Teilzeitbeschäftigte werden zu Vollzeitäquivalenten addiert.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt:- für Antragsberechtigte bis zu 5 Beschäftigten: 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln (= 14.000 EUR)
- für Antragsberechtigte bis zu 10 Beschäftigte (also 6-10): bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Es gibt also zwei Möglichkeiten mit folgenden Kautelen:
- nur Inanspruchnahme des Landes-Programmes, also pauschal 5000,- EUR, die helfen sollen, alle Kosten zu tragen
- in einer Kombination aus Bundes- und Landesmitteln gibt es Zuschüsse bis 14.000 EUR (Unternehmen bis 5 Beschäftige) bzw. 15.000 EUR (Unternehmen zwischen 6 und 10 Beschäftigte) zu den Betriebskosten

Die kombinierbaren Mittel können beantragt werden für:
- Landesmittel: Betriebskosten und Personalkosten (eigenes Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte)
- Bundesmittel: aussschließlich laufende Betriebskosten (Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.). Mit der Kenntnis der Inanspruchnahme durch den Gewerbemieter können sich auch Vermieter im Falle von Stundungen des Mietzinses absichern.

Der Zuschuss gilt zunächst für Soloselbständige für drei, für Firmen sechs Monate (bei den Bundesmitteln für drei Monate) und kann danach erneut beantragt werden. Anträge können zunächst bis 31. Mai 2020 gestellt werden.

Diese Informationen stellen weder eine Finanzberatung noch eine Beratung in steuerlichen Angelegenheiten dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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