Corona: Häufig gestellte Fragen zum Steuerrecht (Stand: 1. April 2020)

04.04.2020: Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten


Pressemeldung des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. April 2020

Fotoquelle: © Marco2811-Fotolia.com

"Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Stundung: So wird für die Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden. Dies verschafft den Steuerpflichtigen eine Zahlungspause gegenüber dem Finanzamt. Temporäre Herabsetzung: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen. Ebenso können die Finanzämter die Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmern herabsetzen und erstatten. Neben diesen Maßnahmen kann bei den Betroffenen bis zum Ende des Jahres 2020 von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden. Für die konkrete Inanspruchnahme der beschriebenen Steuererleichterungen setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung (Informationen s.u.). Geht es Ihnen um die Stundung der Gewerbesteuer, ist Ihr zuständiger Ansprechpartner die Gemeinde-/Stadtverwaltung, da dieser die Festsetzung und Erhebung der Steuern obliegt. Geht es um die Versicherungssteuer oder das sogenannte Verfahren VAT on e-Services (besonderes Umsatzsteuerverfahren) sprechen Sie bitte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an.

Die FAQ (Frequently Asked Questions, deutsch: häufig gestellte Fragen) sollen Ihnen einen Überblick über die näheren Einzelheiten der steuerrechtlichen Maßnahmen geben (Quelle: Bundesministerium der Finanzen). Die Ausführungen gelten als allgemeine Hinweise im Umgang mit den sich aufdrängenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt nach wie vor den Finanzämtern, den Kommunen bzw. den weiteren Ansprechpartnern. Bitte beachten Sie, dass das Dokument laufend an die aktuelle Situation und die sich ergebenden Fragestellungen angepasst wird."

Weitere Informationen für Berliner Steuerpflichtige:

Steuerinformationen der Berliner Finanzämter mit Formularen (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen)

Telefonliste der Berliner Finanzämter (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen)

Telefon-Hotline und Steuer-ABC (Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen)

Zugehörige Dateien:
Steuern-FAQ zu „Co­ro­na“ (Stand 1. April 2020) Download (164 kb)
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