Bericht aus dem Hauptausschuss - Teil I: Berliner Haushalts- und Finanzpolitik in Zeiten des Corona-Schocks - Was kommt jetzt auf den Berliner Haushalt zu?

18.04.2020: Zwei Nachtragshaushalte müssen aufgestellt und die Frage beantwortet werden, wie die Folgen des Corona-Schocks und die Soforthilfe-Pakete für die Wirtschaft finanziert werden?

(09.04.2020) Als Vorsitzende und Mitglied des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin befasse ich mich mit den finanzpolitischen Auswirkungen der Coronakrise, bringe notwendige Maßnahmen und Beschaffungen mit auf den Weg und begleite den Verlauf. Mit den staatlichen Soforthilfen durch die Bundesregierung und die Länder sollen schlimme Härten abgefedert und die Wirtschaft stabilisiert werden, damit negative Folgewirkungen des Corona-Schocks für Unternehmen und Selbständige auf ein erträgliches Maß reduziert werden können. Ebenso muss der sprunghaft gestiegenen Nachfrage nach Schutzausrüstungen und Beatmungsgeräten entsprochen werden. Um das Doppelhaushaltsjahr 2020/ 2021 haushalterisch korrekt abbilden zu können, soll es zwei Nachtragshaushalte geben. Den 1. hat der Senat am 7. Apri beschlossen und geht bereits seinen parlamentarischen Gang. Mit einem 2. soll der Haushalt insgesamt neu justiert werden.

Konsultationsverfahren
Damit Haushaltsmittel auf der Grundlage des Berliner Haushaltsgesetzes ausgegeben werden können, wurde das Konsultationsverfahren angewendet, das im Haushaltsgesetz geregelt ist (§ 5, Abs. 1, Satz 2). Dazu unterrichtete der Senat den Hauptausschuss am 11. und 25. März 2020 und holte sich eine haushaltsrechtliche Ermächtigung ein, um rasch notwendige über- und außerplanmäßige Ausgaben für die Bekämpfung der Folgen des Corona-Schocks tätigen zu können (resp. Verpflichtungsermächtigungen).

Im aktuellen Doppelhaushaltsplan 2020/ 2021, den wir am 12. Dezember 2019 beschlossen hatten, konnten wir keine Vorsorge treffen, da sich der neuartige gefährliche Virus noch nicht verbreitet hatte.

Das Konsultationsverfahren ist also anzuwenden, wenn plötzlich extern eintretene Ereignisse zum unverzüglichen exekutiven Handeln auffordern. Die Finanzverwaltung lotet dann zuerst aus, ob das Parlament in der Lage ist, rechtzeitig einen Nachtragshaushalt zu verabschieden (nein, unwahrscheinlich, da parlamentarische Verfahren einzuhalten sind, u.a. Einbringung in 1. Lesung, Beratung im Hauptausschuss, 2. Lesung und Verabschiedung im Plenum). Wenn die Exekutive unter Berücksichtigung aller Umstände im Vorfeld feststellt, dass ein Nachtragshaushalt nicht rechtzeitig verabschiedet werden kann, dann ist das Konsultationsverfahren zu wählen (so wie es jetzt der Fall ist). Mit diesem Unterrichtungs-Verfahren an die Fraktionen erteilt die Legislative der Exekutive eine Art "Vertrauensvorschuss", der in der Höhe noch nicht exakt eingeschätzt werden kann. Damit kann der Senat dringend notwendige Entscheidungen treffen, hat also erst einmal "freie Hand". Rechenschaft legt die Verwaltung im Nachhinein mit einem Nachtragshaushalt ab. Im Hauptausschuss haben sich die Fraktionen auf dieses Verfahren am 25. März 2020 einvernehmlich geeinigt.

Die Landeshaushaltsordnung (§ 37, Abs. 1, Satz 2) hat eine Art "Notbewilligungsrecht" fixiert und sieht bei Haushaltsüberschreitungen vor, dass die Finanzverwaltung einwilligen muss, wenn vorgesehene über- und außerplanmäßigen Mehrausgaben der Ressorts vom verabschiedeten Haushaltsplan abweichen. Das darf nur bei unvorhersehbaren und unabweisbaren Ereignissen erfolgen. Ausgaben sind dann unabweisbar, wenn sie nicht bis zur Verabschiedung des nächsten Haushaltsgesetzes (das wäre turnusgemäß nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl 2021) bzw. zu einem Nachtragshaushalt zurückgestellt werden können (also nicht vor Mitte Mai 2020).

Die Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt konkretisiert das Haushaltsgesetz 2020/ 2021 (§ 5, Abs. 1): die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, ab denen es eines Nachtrages bedarf, dürfen 5 Millionen Euro im Einzelfall und pro Haushaltsjahr nicht überschreiten. Dafür ist aktuell die Voraussetzung gegeben, so dass ein Nachtragshaushalt gebildet werden muss. Damit werden parlamentarische Rechte gewahrt, insbesondere dann, wenn Umschichtungen im Haushalt vorgenommen werden müssen. Vorgelegt wird dann ein Nachtragshaushaltsgesetz mit einem Nachtragshaushaltsplan.

Senat kündigt Nachtragshaushalte wegen Corona-Mehrausgaben an: 1. Nachtrag Mai 2020
Finanzsenator Matthias Kollatz hat dem Hauptausschuss Ende März zwei Nachtragshaushalte zum laufenden Haushaltsjahr angekündigt. Mit einem 1. Nachtragshaushaltsgesetz 2020 (Entwurf), den der Senat am 7. April 2020 beschlossen hat (s. Pressemeldung), sollen vor allem die Mehrausgaben für fiskalische Maßnahmen wie die Soforthilfeprogramme für die Wirtschaft (also für Kredit- und Zuschussprogramme für Unternehmen und Selbständige resp. Kreditausfälle von rd. 25 %), Beschaffung von Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten für medizinisches Personal sowie ein Corona-Behandlungszentrum (CBZ) auf dem Messegelände in Charlottenburg (Halle 26) abgesichert werden. Es soll Betten und Medizintechnik für zunächst 500 Plätze geben, die im weiteren Pandemieverlauf rasch auf 1.000 Betten aufgestockt werden könnten.

Der Entwurf sieht Ausgaben von rd. 3 Milliarden Euro vor. Davon sind rd. 2,6 Milliarden Euro Bundeshilfen, also durchlaufende Posten, die nicht zu Lasten des Berliner Landeshaushaltes gehen (v.a. Weitergabe der Mittel aus dem Sofortprogramm des Bundes an die Investitionsbank Berlin (IBB)). Der 1. Nachtragshaushalt soll zunächst ohne Kreditneuaufnahmen auskommen. Dafür werden keine Schulden getilgt. Die dafür vorgesehenen 325 Millionen Euro werden für die Finanzierung der Corona-Krise verwendet.

Darüber hinaus werden mehr Ausgaben getätigt für die Messe Berlin GmbH und die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, für die Abgeltung pandemiebedingter Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz sowie für die Beschaffung mobiler Endgeräte Unterrichtsstoff besser online vermitteln zu können. Bei der Messe sollen Kurzarbeitsregelungen in Anspruch genommenwerden sowie in Frage kommende KfW-Programme mit der Möglichkeit einer Kapitalbeteiligung des Bundes über den Beteiligungsfonds.

Erst wenn die finanziellen Auswirkungen des spätestens ab dem 2. Quartal prognostizierten Konjunktureinbruchs bekannt sind, wird man Aussagen darüber treffen können, inwieweit Berlin Kredite aufnehmen und in die Neuverschuldung gehen wird, da sich hohe Steuerausfälle andeuten.

Spätestens am 4. Juni 2020 soll der 1. Nachtrag im Parlament beschlossen werden.

Ausblick auf einen 2. Nachtragshaushalt: Neujustierung und -verschuldung
Einen Entwurf für das 2. Nachtragshaushaltsgesetz kündigt der Senat für Mai 2020 an. Darin soll der konjunkturelle Einbruch spätestens ab dem 2. Quartal und die Finanzierung dafür abgebildet werden. Es ist eine Art "Glattziehen" des aktuellen Haushalts, eine gebotene Neujustierung. Es ist von einer Nettoneuverschuldung für das laufende Haushaltsjahr in Milliardenhöhe auszugehen, um die o.a. Programme zur Unterstützung der Wirtschaft, Stärkung des Gesundheitswesens und für soziale Hilfen bei gleichzeitig wegbrechenden Steuereinnahmen sowie massive Steuerausfälle vermutlich in Milliardenhöhe stemmen zu können. Neben wegbrechenden Steuerausfällen, - bei steigenden Ausgaben, werden weitere großzügige Stundungen und Absenkungen von Steuervorauszahlungen hinzukommen, so dass sich die tatsächlichen Steuereinnahmen noch schlechter entwickeln könnten. Berlin dürfte somit nach acht guten Jahren mit satten Haushaltsüberschüssen in Folge erstmals wieder rote Zahlen schreiben, sprich sich neu verschulden.

Seriöse Aussagen lassen sich dazu frühestens nach der Steuerschätzung am 13. Mai 2020 treffen, wenn eine belastbare Datenbasis vorliegt. Mit dem 2. Nachtrag wird vermutlich die "Notfallregel" nach dem Berliner Schuldenbremse-Gesetz (§ 8, Abs. 1) gezogen werden. Dazu muss das Parlament zuvor die Schuldenbremse aussetzen.
Ob es zu einem 2. Nachtrag kommen wird oder ob wir das über den 1. mit einer sog. "Nachschiebeliste" regeln werden, ist noch offen. Wir werden das in den nächsten Wochen abstimmen.

Dokumente und Vorlagen ("rote" Nummern) aus dem Hauptausschuss im Zusammenhang mit der Corona-Krise und zu dem hier beschriebenen Konsultationsverfahren:

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