Rot-grün-rote Koalition hält Wort + Umsetzung Tarifergebnis von persönlichen Assistent:innen + Anhebung von E3 auf E5 TV-L

14.06.2022: Zweijahreshaushalt 2022/ 2023 hält jährlich eine Million Euro vor, damit persönliche Assistent:innen für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden

"Ich freue mich, dass ich dazu beitragen konnte, dass der Tarifvertrag für Assistent:innen im "Arbeitgeber:innen-Modell" ab 2022 mit einer Million Euro pro Jahr in Berlin refinanziert wird. Das heißt, wir stellen sicher, dass die persönlichen Assistent:innen von Menschen mit Behinderungen für ihre Tätigkeit nach diesem Tarif bezahlt werden können. Wir setzen an der Stelle den Koalitionsvertrag um. Und noch mehr: Berlin nimmt hier eine Vorreiterinrolle in der Bundesrepublik Deutschland ein."

11. Mai: Protest vor dem Abgeordnetenhaus. Foto: Tagesspiegel.

Worum geht es? Um die Assistent:innen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben von schwerbehinderten Menschen. Bislang werden sie entweder nach dem sogenannten Arbeitgeber:innen-Modell als Arbeitnehmer:innen von Menschen mit Behinderungen angestellt oder sie stehen bei einem Assistenzdienstleister auf der pay role. Die Entgeltgruppe dieser persönlichen heben wir nun von der Entgeltgruppe 3 auf 5 TV-L an.

2019 schlossen zwei große Berliner Assistenzdienste mit der Gewerkschaft Ver.di einen Haustarifvertrag ab. Demnach sollen die dort beschäftigten persönlichen Assistent:innen nach der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) bezahlt werden. Trotz des Tarifvertrages wurden bislang jedoch nur die Kosten in Höhe der niedrigeren Entgeltgruppe 3 von den Sozialämtern für die Arbeitgeber:innen mit Behinderungen finanziert (es handelt sich um eine Differenz von rd. 200 Euro monatlich pro Person). Die Folge ist, ganz klar, dass persönliche Assistent:innen kaum noch zu bekommen sind.

Gleichzeitig organisierten sich die behinderten Arbeitgeber:innen und schlossen 2020 ebenfalls einen Tarifvertrag mit Ver.di ab, damit sie gegenüber ihren Pflegekräften und Helfer:innen als Arbeitgeber:in auftreten zu können, um die in der Sozialassistenz üblichen Löhne zahlen zu können. Der Verdi-Tarif sieht also vor, dass persönliche Assistent:innen in einem Mini-Arbeitgeber:innenmodell von der zu versorgenden Person angestellt und so bezahlt werden, wie das in großen Pflege- und Sozialeinrichtungen der Fall wäre.

Am 11. Mai 2022 demonstrierten kurz vor der Sitzung des Hauptausschusses Menschen mit Behinderung vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin, um ihrer Forderung Aufmerksamkeit und Gehör zu verschaffen. Ich wurde in der Rolle als Vorsitzende des Hauptausschusses gebeten, mit ihnen zu sprechen, was ich selbstverständlich getan habe. Im Nachgang habe ich bei den Koalitionspartnern auf das wichtige Thema hingewiesen, dass hier Dringlichkeit geboten ist. Ich freue mich, dass wir das gemeinsam als Koalition gestemmt haben. Mit dem Verhandlungsführer von Ver.di und der Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen (ASL e.V.), die zugleich Mitglied des Arbeitgeber:innenverbandes und der Tarifkommissionbin ist, stehe ich im Kontakt.

Das Kapitel 1166, Titel 68198 (MG 01), ist im Einzelplan 11, Integration, Arbeit und Soziales, abgebildet. Es geht um die Leistungen aus der Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX (Ansatz 2022: 7.887.000 | Ansatz 2023: 8.187.000, der ab 2022 um jeweils eine Million Euro erhöht wird.

Den entsprechenden Änderungsantrag haben wir als Koalition bereits am 8. Juni 2022 im Hauptausschuss beschlossen; am 23 Juni wird das im Plenum mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes geschehen.

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