Hauptausschuss beschließt Nachtragshaushalt 2022/ 2023 für Berlin
11.11.2022: "Mit dem Nachtragshaushalt 2022/2023 wollen wir Berlin als Ganzes aus Krise führen."
Nach rekordverdächtigen 12 Minuten hat der Hauptausschuss im Abgeordnetenhaus von Berlin am 10. November 2022 den Nachtragshaushalt 2022/2023 beschlossen und dem Plenum eine Beschlussempfehlung gegeben.
Franziska Becker, Vorsitzende des Hauptausschusses: "Mit dem Nachtragshaushalt 2022/2023 wollen wir Berlin als Ganzes aus Krise führen."
Mit dem Entlastungpaket von 2.6 Mrd. € wollen wir die Stadt als Ganzes aus der Krise führen, die städtische soziale Infrastruktur und Berliner:innen mit geringem Einkommen entlasten und der Wirtschaft unter die Arme greifen, wo nötig. Wir tilgen keine Schulden. Gesprächsbedarf sehen wir als SPD-Fraktion noch bei weiteren Hilfen für Zuschussempfangende und einen möglichen Ausgleich für Jene, die Energie und Wärme auf Ölbasis erzeugen (das sind 16 % in Berlin oder 300.000 Wohnungen); der Bund hat hier bei der Strom- und Gaspreisbremse nicht mit vorgesorgt. Wir beschließen einen politischen Nachtrag, mit dem wir die Stadt als Ganzes aus der Krise führen und durch den Winter bringen wollen. Neben der Kofinanzierung der Entlastungspakete des Bundes mobilisieren wir berlinspezifisch rd. 1.6 Mrd. € (plus 180 Mio. € für die Zensusrücklage und 39 Mio. € für die mögliche Wiederholungswahl). Die Rekommunilisierung von GASAG und Fernwärme soll ohne zusätzliche Haushaltsmittel abgewickelt werden (möglichst in 2023). Dazu haben wir den Bürgschaftsrahmen des Landes von 6 auf 8 Mrd. € erhöht. Kommenden Montag, 14. November 2022, beginnt um 10 Uhr ein Sonderplenum, wo wir den Nachtrag beschließen wollen, bis dahin müssen sich unsere Fraktionsspitzen geeinigt haben.
Unser Entlastungspaket für Berlin:
✅ 500 Mio. € für vergünstigte ÖPNV-Tickets (z.B. 29 € und 9 €-Ticket)
✅ 250 Mio. € für private Hilfen (z.B. Wohngeld, Härtefallfonds, Strom- und Energiekostenzuschuss, Netzwerk der Wärme, Energieberatung, Energiekostenzuschuss für Pensionär:innen)
✅ 250 Mio. € für Landesunternehmen (z.B. BVG)
✅ 200 Mio. € für private Unternehmen (z.B. Solarförderung, energetische Sanierung)
✅ 180 Mio. € für Energiekosten öffentlicher Liegenschaften (z.B. Hochschulen, Bezirke) sowie Fuhrparks (z.B. Polizei, Feuerwehr)
✅ 130 Mio. € für freie Träger (z.B. Vereine, Verbände, Kultur, Schulen)