Berufliche Situation von Frauen im Berliner Landesdienst weiter verbessert

Mit einem Frauenanteil von rund 28 % an Professuren hat Berlin seine Spitzenposition im Bundesvergleich verteidigt. Auf gut 42 % hat der Senat die Frauenquote sowohl in den Aufsichtsgremien der Anstalten des öffentlichen Rechts sowie der Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes erhöht. In der Laufbahngruppe des höheren Dienstes sind heute mehrheitlich Frauen beschäftigt.

Das geht aus dem Zehnten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) in den Jahren 2008 bis 2010 hervor. Der Bericht informiert über Struktur und Entwicklung der Frauenbeschäftigung im öffentlichen Dienst sowie über den Frauenanteil in den Landesgremien.

Trotz der deutlichen Steigerung des Frauenanteils in den Spitzenpositionen des öffentlichen Dienstes besteht nach wie vor Unterrepräsentanz in den Vorstands- und Geschäftsführungspositionen der landeseigenen Unternehmen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung sowie bei Abteilungsleitungen in obersten Landesbehörden. Hier setzen die neuen Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes vom 18. November 2010 an. Sie erhöhen die Transparenz der Besetzungsverfahren und damit die Zugangschancen für Frauen.

Informationen zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

  • Seite bei Twitter teilen
  • Seite bei Facebook teilen
  • Via WhatsApp senden