Die Berliner Parlamentsreform
02.02.2014: Wir Berliner Parlamentarier wollen die Arbeit professionalisieren und haben dazu Ende Dezember 2013 eine Parlamentsreform beschlossen
- Das ändert sich ab 1. Januar 2014 für Abgeordnete:
Wer es noch nicht der Presse entnommen hat: Wir, die Landesparlamentarier im Abgeordnetenhaus von Berlin haben in unserer letzten Sitzung im Dezember 2013 Änderungen beschlossen, damit wir unsere Arbeit weiter professionalisieren können (Beschlüsse s. Drs. 17/1300). Wir haben nun die Möglichkeit, mehr Mitarbeiter einzustellen und www.becker2011.de/buebue/index.html Wahlkreisbüros anzumieten (von beiden Möglichkeiten habe ich Gebrauch gemacht). Was genau hat sich geändert?
- Diät (Entschädigung) bleibt konstant:
Die Rechtsgrundlage für die Abgeordnetenentschädigung (Diät) richtet sich in Berlin nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und ist geregelt in § 6 Absatz 3 Satz 3 § 7 Absatz 5 Satz 3 und § 19 des Landesabgeordnetengesetz, LAbgG.
Als Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin erhalte ich das halbe Grundgehalt eines Beamten/einer Beamtin der Besoldungsgruppe B 4 (also die Hälfte der Grundbesoldung von Berliner StadträtInnen in den Bezirken). Die Abgeordneten-Diät beträgt seit dem 1. Januar 2011 monatlich 3.477,- Euro brutto.
Zum 1. Januar 2014 wurde sie erhöht auf 3.498,- Euro brutto. Das ist eine Erhöhung um 0,6 %. Die Erhöhung orientiert sich an der Verdienstentwicklung in Berlin (Bericht des statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg). Unsere Diät wird also weder willkürlich noch in Hinterzimmern festgesetzt.
Von der monatlichen Entschädigung entrichte ich die Einkommenssteuer, den Solidaritätszuschlag und meine Mandatsträgerabgaben. Da ich aktuell nicht abhängig beschäftigt bin, erhalte ich einen monatlichen Zuschuss zu meiner gesetzlichen Krankenversicherung von 245,- Euro.
- Kostenpauschale wird fixiert und erhöht sich bei Büroanmietung:
Die monatliche steuerfreie Kostenpauschale dient der Bezahlung von Bürobedarf, Materialien, Jahresticket der BVG, Handy-Kosten, Wahlkreis-Flyer, Portokosten u.v.m. Abgeordnete können nicht (wie ArbeitnehmerInnen) beispielsweise Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Kostenpauschale betrug im letzten Jahr (2013) 1.018,- Euro.
Zum 1. Januar 2014 wurde sie auf 1.500,- Euro erhöht. Durch diesen festen Satz wird die Kostenpauschale nicht mehr entsprechend der Entwicklung der Verbraucherpreise automatisch erhöht oder gesenkt.
Nur wenn ich als Abgeordnete ein Wahlkreisbüro anmiete, erhöht sich meine Kostenpauschale um weitere 1.000,- Euro auf insgesamt 2.500,- Euro. Von diesen weiteren 1.000,- Euro sind die Miete, Nebenkosten, GEZ, Strom, Versicherungsbeiträge, Telefonkosten, Internet, Bürobedarf, Reinigung etc. für das externe Büro zu bezahlen. Seit 1. März 2014 habe ich ein Wahlkreis Büro in der Fechnerstraße 6a, 10717 Berlin in meinem Wahlkreis angemietet. Alles in allem bezahle ich rund 1.000 Euro für das Wahlkreisbüro.
PS: Zu Beginn dieser 17. Wahlperiode wurde jedem Abgeordneten/jeder Abgeordneten auf Antrag und gegen Nachweis ein Zuschuss von bis zu 1.500,- Euro einmalig für den Erwerb eines Laptops gezahlt. Davon hatte ich Gebrauch gemacht.
- Anmietung externer Büros wird unterstützt:
Seit 1. Januar 2014 werden wir für die Anmietung externer Büros finanziell unterstützt. Das ist auch das Ziel der Parlamentsreform, durch Vor-Ort-Präsenz stärker für die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern da zu sein. Grundsäztlich kann die Anmietung "irgendwo" in Berlin erfolgen. Aus Nahe liegendem Grund habe ich ein Wahlkreisbüro im Wahlkreis anmieten.
Warum externe Büros? Bisher hatten (und haben diese auch weiterhin) wir unsere Büros "j.w.d." (vom Wahlkreis) im Raumschiff Abgeordnetenhaus. Unabhängig davon bin ich sehr viel in meinem Wilmersdorfer Wahlkreis unterwegs. Darüber hinaus ist im Abgeordnetenhaus nur sehr wenig Platz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden. Zudem haben wir unsere eh schon kleinen Büros mit Kolleginnen oder Kollegen zu teilen und sind dann zu zweit, zu dritt oder sogar zu viert (ich teile mir das Büro mit Burgunde Grosse aus Spandau). Das Arbeitsrecht gilt natürlich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten. Es wären schlechte Arbeitsbedingungen, mehrere Stunden täglich in Mini-Büros zu arbeiten (mein Büro hat ca. 10 qm). Also mit der Möglichkeit, Büros anzumieten, haben wir einen echten Fortschritt erreicht.
Die steuerfreie Kostenpauschale erhöht sich für uns nur dann, wenn wir ein externes Büro anmieten (wir bekommen dann 2.500,- Euro statt 1.500,-). Davon sind Miete, Nebenkosten, GEZ, Strom, Versicherungsbeiträge, Telefonkosten, Internet, Bürobedarf, Reinigung etc. zu zahlen.
Einmalig erhalten wir im Falle der Büro-Anmietung und pro Wahlperiode einen Pauschalbetrag vom Abgeordnetenhaus von maximal 5.000,- Euro, etwa für Büromöbel, PC-Ausstattung, einmalige Anschaffungen zur Büroausstattung, Mietkaution und/oder Makler-Provision, Bau- und Renovierungskosten erstattet. Die aus den Ausstattungskosten geleistete Mietkaution ist nach Ablauf des Mietverhältnisses an das Land Berlin zurückzuzahlen. Zu den Büroausstattungs-Kosten zählen keine Verbrauchsmaterialien, da diese aus der erhöhten Kostenpauschale zu zahlen sind.
Meine Ausstattungspauschale war rasch aufgebraucht, nachdem ich die Kaution von 1.700,- Euro bis auf das Weitere selber ausgelegt und 1.920,- Euro Provision an den Makler entrichtet habe.
- Mitarbeiterpauschale steigt auf bis zu 3000,- Euro bei maximal 3 Mitarbeiter/innen:
Bis Dezember 2013 stand für die Unterstützung unserer Arbeit eine monatliche Mitarbeiterpauschale von 580,- Euro zur Verfügung. Mit meinem Fraktionskollegen Frédéric Verrycken bildete ich eine Bürogemeinschaft und wir teilten uns eine studentische Mitarbeiterin für den Betrag (x2), die in unseren Parlamentsbüros arbeitete.
Zum 1. Januar 2014 wurde die Mitarbeiterpauschale auf 3.000,- Euro Arbeitnehmerbrutto erhöht. Ich nutze diese Pauschale und habe eine Mitarbeiterin und zwei Mitarbeiter mit insgesamt 35 Wochenstunden eingestellt, damit das Wahlkreisbüro regelmäßig und gut besetzt sein wird.
Zu unserem Abgeordneten-"Job" gehören nicht nur Plenarsitzungen (in denen Gesetze und Anträge debattiert und beschlossen werden), die seit der Parlamentsreform um 11.00 Uhr beginnen und um 19.00 Uhr enden (vorher gab es ein open end), sondern auch mehrstündige Fraktionssitzungen (diese dienen dem Informationsaustausch und der Bildung einer (möglichst einheitlichen) Meinung unter den 47 SPD-Abgeordneten) sowie Ausschusssitzungen (um Gesetze und Anträge fachlich, ggf. unter Heranziehung von Experten inb Anhörungen, zu beraten).
Hinzu kommen weitere interne Ausschuss-Vorbesprechungen, Koalitionsrunden (zur Abstimmung mit der CDU), interne SPD-Arbeitskreise, in denen wir die eigene Agenda vorbereiten und unsere Positionen bestimmen. Als Vorsitzende des Arbeitskreis VIII für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung und Frauen habe ich zusätzlich weitere Arbeit zu steuern. Weiter sind da Aktenstudium, Vor- und Nachbereitung sämtlicher Sitzungen, Veranstaltungen und Besuchergruppen im Parlament, Fach-Termine und weitere Kontakte und Veranstaltungen in Berlin (die vor allem mit meiner Arbeit in den Ausschüssen Wissenschaft und dem für Arbeit, Integration, Berufliche Bildung, Frauen sowie dem Arbeitskreisvorsitz zu tun haben), Termine im Bezirk resp. Wahlkreis (etwa Einladungen zu Fachgesprächen und Diskussionen, Besuch von Schulen, Vereinen, sozialen Einrichtungen und Unternehmen, Neujahrsempfängen, Frühlingsfeste, Sommerfeste, Herbstaktionen, Weihnachtsfeiern u.v.m.), Mitarbeit in Vereinen, Gremiensitzungen der Partei, Infostände, etliche Gespräche zur Informationsbeschaffung (zur eigenen Positionierung in Sachfragen) sowie Öffentlichkeitsarbeit oder das Verfassen von Texten für die Webseite (um eine transparente Arbeit zu gewährleisten), Anträgen, Kleinen und Mündlichen Anfragen (zur Informationsbeschaffung und Kontrolle der Regierung), Reden und die Beantwortung zahlreicher E-Mails und Briefe.
Die Arbeit innerhalb der SPD ist hier noch nicht erwähnt.
Bei einer Mitarbeiterpauschale von 580,- Euro pro Monat, die wir nicht direkt erhalten, sondern die die Landeskasse an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlt, erledigen wir "Halbtags-Parlamentarier” diese umfangreiche und vielfältige Arbeit bislang selber. Im Vergleich zu Landtagen anderer Bundesländer, auch in Bremen und Hamburg, die ebenfalls Halbtags-Parlamente sind, fertigt diese Arbeiten mindestens ein/e Vollzeit-Mitarbeiter/in. Für die bisherige Mitarbeiterpauschale erledigten unsere meist studentischen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeier in der Regel die tägliche Post, Terminabsprachen, Organisatorisches und Recherchen zu "unseren" Themen sowie die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen.
Halbtags-Parlament heißt auch, dass (meines Wissens relativ wenig) Berliner Abgeordnete einer regulären Arbeit nachgehen, meistens in Teilzeit. Seit meiner Wahl im September 2011 gehe ich keiner weiteren Tätigkeit außer der als Abgeordnete nach. Als Mutter könnte ich das derzeit gar nicht leisten, und als neue Abgeordnete habe ich mich auch erst einmal in die komplexen und oft auch komplizierten Prozesse des parlamentarischen Alltags einarbeiten müssen. Zu gegebener Zeit werde ich mich wieder nach einer Tätigkeit neben dem Parlament umsehen, da das ausdrücklich erwünscht ist, um ein Stück unabhängig von der Politik zu sein und nicht allzu praxisfern zu werden (da mache ich mir keine Sorgen, da mir meine über 20-jährige Berufserfahrung eine gewisse Sicherheit gibt).
Im Sinne einer besseren Vereinbarkeit und Professionalisierung unseres Tätigkeitsspektrums, aber auch einer schlagkräftigen Unterstützung vor Ort, wurde die Mitarbeiterpauschale erhöht.
- Altersversorung bleibt wie bislang:
Wir Berliner Abgeordnete erwerben nach knapp neunjähriger Amtszeit eine gestaffelte Anwartschaft auf eine Altersversorgung von 35 bis 65 Prozent der Diäten. Zahlungen erfolgen ab der Vollendung des 63. Lebensjahres. Derartige Anwartschaften ab etwa 1.150,- Euro monatlich bis maximal 2.150,- Euro monatlich kann ich, eine erneute Wahl vorausgesetzt, frühestens ab 2030 und dann entsprechend gestaffelt erwerben.
Für den Fall eines früheren Ausscheidens (nach weniger als neun Jahren) wird auf Antrag statt der Anwartschaft auf Altersbezüge eine Versorgungsabfindung erlangt, die in einer Einmalzahlung ausgeglichen wird (und die zu versteuern ist). Die Versorgungsabfindung wird für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft im Abgeordnetenhaus in Höhe von 70 Prozent des gesetzlich für diesen Monat jeweils geltenden Höchstbeitrages zur Rentenversicherung der Angestellten gezahlt.
Dieser Anspruch beläuft sich auf etwa 42.000,- Euro nach einer kompletten Wahlperiode und kann sich entsprechend bis zum Ablauf von neun Jahren auf über 70.000 Euro erhöhen. Eine o.g. Rentenanwartschaft entfiele dann. Es würde ein Übergangsgeld im Falle des Ausscheidens aus dem Parlament gezahlt, sofern der Abgeordnetenstatus mindestens ein Jahr bestand. Die Dauer des Bezugs entspräche der Zahl der Jahre im Abgeordnetenhaus in Monaten, maximal jedoch 18 Monate.
Darüber hinaus gibt es Regelungen zu einer möglichen Hinterbliebenenversorgung.
- Abgaben an die SPD:
Von meinen Einnahmen führe ich an die SPD monatlich "normale" Parteibeiträge sowie einen Sonderbeitrag für mein Mandat von rund 600,- Euro ab.
Weiteres Einkommen beziehe ich momentan nicht.
Bericht der rbb-Abendschau zur Parlamentsreform vom 21.11.2013