Geplanter Mietenvolksentscheid: Amtliche Kostenschätzung zum Mietenvolksentscheid
07.05.2015: Detaillierte Erläuterung zur amtlichen Kostenschätzung ist online abrufbar
Das Berliner Abstimmungsgesetz schreibt vor, dass auf der Unterschriftenliste für die Unterstützung des Volksbegehrens eine amtliche Kostenschätzung vorangestellt werden muss.
Diese amtliche Kostenschätzung hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als zuständige Fachverwaltung für das Wohnen in Berlin erstellt und auf 3,3 Mrd. Euro für die Jahre 2017 bis 2021 beziffert.
Für die nächste Sitzung des Hauptausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus am 27. Mai 2015 hat die Koalition einen Besprechungspunkt angemeldet. Die beiden Kostenschätzungen, einerseits die hier angeführte amtliche und andererseits die der Initiative Mietenvolksentscheid, driften im Ergebnis sehr weit auseinander, so dass die Koalitionsfraktionen dringenden Klärungenbedarf angemeldet haben.
Um die Herleitung der amtlichen Kostenschätzung transparent zu machen, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihre Berechnung online gestellt und erläutert:
- Aktualisierte Kostenschätzung zum Mietenvolksentscheid der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung v. 19.06.2015 (PDF, 4 Seiten)
- Erläuterungen zur Amtlichen Kostenschätzung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Abstimmungsgesetz zum Volksbegehren Mietenvolksentscheid (PDF, 16 Seiten)