Innensenator Andreas Geisel präsentiert Präventions- und Sicherheitspaket für Berlin
09.01.2017: U.a. mehr Videokameras, mobile Polizeiwachen, schärfere Kontrollen von Gefährdern - Prävention wird mehr Gewicht als staatliche Härte eingeräumt
Berliner Präventions- und Sicherheitspaket Pressemitteilung vom 10.01.2017
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat von Berlin hat in seiner Arbeitsklausur am 9. Januar 2017 ein Präventions- und Sicherheitspaket beschlossen.
Vor dem Hintergrund des Anschlags vom 19. Dezember 2016 und als Reaktion auf die Gewalttaten der letzten Wochen in Berlin wird die Koalition folgende besonderen Präventions- und Sicherheitsmaßnahmen ergreifen bzw. sich auf Bundesebene für sie einsetzen:
Die Berlinerinnen und Berliner ebenso wie Zugewanderte und Gäste sollen in unserer Stadt sicher sein. Berlin steht deshalb, ebenso wie die anderen Länder und der Bund, in der Pflicht, die eigene Sicherheitsarchitektur zu überprüfen und wenn nötig zu verbessern. Es muss gemeinsames Ziel aller staatlichen Akteure sein, die Leistungsfähigkeit der mit der Terrorismusbekämpfung betrauten Behörden nicht nur zu erhalten, sondern sie zusätzlich zielgerichtet zu stärken. Unsere Freiheit ist ohne persönliche und öffentliche Sicherheit nicht denkbar.
Bei der Anpassung der Sicherheitsarchitektur Berlins müssen wir einerseits Flexibilität in der Wahl der Maßnahmen beweisen, andererseits dürfen Grundsätze einer freiheitlich demokratischen und einer sozialen Sicherheitspolitik nicht verletzt werden. Populisten an den Rändern unserer Demokratie versuchen, den 19. Dezember 2016 zu instrumentalisieren, um die rechtsstaatlichen Errungenschaften und unsere grundgesetzlich verankerten, gemeinsamen demokratischen Werte in Frage zu stellen. Sie setzen dabei auf Angst und spielen mit niederen Motiven. Dem stellen wir uns entschlossen entgegen. Die Berlinerinnen und Berliner können der Arbeit ihrer Sicherheitsbehörden vertrauen. Die Beantwortung dieser komplexen Problemstellungen erfordert sorgfältige Analysen, differenzierte Antworten und kluge Lösungen. Manche Antworten können und müssen zeitnah erfolgen. An die Wurzeln der Probleme zu gehen erfordert an vielen Stellen aber vor allem Zeit, dauerhaften Ressourceneinsatz und beharrliches Engagement. Kurzsichtige Schnellschüsse lösen nichts, sondern werfen schnell neue Probleme auf.
Wir lehnen jeden Generalverdacht auf das Schärfste ab. Eine Pauschalverurteilung einzelner Bevölkerungsgruppen, egal welcher Religion, Herkunft oder Anschauung, ist absolut unzulässig. Kriminalität, von wem auch immer begangen, bekämpfen wir jedoch entschlossen, ebenso wie wir extremistische Umtriebe jeglicher Couleur beobachten.
1. Ausstattung der Sicherheitsbehörden stärken
Einhergehend mit dem Anstieg der Bevölkerungszahlen ist in Berlin eine erhebliche Mehrbelastung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten festzustellen. Die Notwendigkeit der Gefahrenabwehr stellt sie vor neue Herausforderungen. Um diese meistern zu können, bedarf es einer Anpassung der Ressourcen und einer möglichst schnellen Ertüchtigung der Sicherheitsbehörden durch eine moderne Ausstattung. Nur so kann optimal auf die aktuellen Entwicklungen reagiert werden - beim Terror genauso wie bei allen anderen Kriminalitätsformen. Das umfasst u.a.
- die Anschaffung und Verbesserung von ballistischen Schutzwesten,
- die Ausstattung der Polizei mit Fahrzeugen,
- die Modernisierung von Rettungsfahrzeugen und
- die Verbesserung ihrer medizinischen Ausstattung,
- die Schutzausstattung der Feuerwehr,
- die moderne Bewaffnung der Polizei,
- die Anschaffung mobiler Wachen sowie
- die Verbesserung des Digitalempfangs (sogenannte digitale Härtung).
Zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheitslage werden zwei zusätzliche Sicherheitssäle im Gerichtsgebäude Moabit geschaffen.
Dafür wird die Koalition bei der Belegung des SIWA für 2016 sowie dem Nachtrags-haushalt 2017 insgesamt 45 Mio. Euro bereitstellen.
2. Besonderes Augenmerk auf Großveranstaltungen
Großveranstaltungen gelten als sogenannte weiche Ziele für Attentäter. Die Koalition wird deshalb auf ihren Schutz ein besonderes Augenmerk richten.
Wir werden das Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) für den öffentlichen Raum so nutzen, dass Videoüberwachung anlassbezogen und temporär als zusätzliches nützliches Instrument für die Berliner Polizei zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben eingesetzt wird. Die Koalition strebt an, dass soweit wie möglich die unmittelbare Sichtung der Aufnahmen durch die Polizei zur Gefahrenabwehr stattfindet. Dieses Vorhaben werden wir parallel in Bezug auf seinen Nutzen wissenschaftlich evaluieren lassen.
3. Identitäten eindeutig feststellen Wir müssen wissen, wer in unser Land kommt. Nur dann können wir die richtigen Schlüsse ziehen. Reibungslose Verfahren liegen in beiderseitigem Interesse. Eine Identitätsklärung ist die zentrale Voraussetzung für ordnungsgemäße aufenthalts-rechtliche Verfahren und das Erkennen etwaiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Hierfür bedarf es der lückenlosen und verlässlichen Erfassung aller Asylsuchenden und Flüchtlinge durch das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber auch der Mitwirkung der betroffenen Personen selbst. Wird diese Mitwirkung vorsätzlich verweigert oder gar bewusst die Identität vertuscht, muss dies klare Konsequenzen zur Folge haben. Dies können strenge Meldeauflagen sein, bis hin zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 30a AsylG.
4. Werte und Rechtskunde vermitteln Berlin ist eine attraktive Stadt. Viele Menschen aus anderen Ländern, von anderen Kontinenten, aus anderen Kulturkreisen zieht es nach Berlin. Die Gründe hierfür sind so vielfältig, wie die Menschen selbst, die sich unserer freien Gesellschaft, auf Zeit oder auch auf Dauer, anschließen wollen. Damit das Zusammenleben in unserer Stadt weiterhin unproblematisch bleibt, sehen wir uns in der Pflicht, unsere eigenen gesetzlichen und ethischen Werte und die Prinzipien eines gleichberechtigten und friedvollen Zusammenlebens an die zu uns kommenden Menschen weiterzuvermitteln.
Geflüchtete benötigen bereits in der ersten Phase ihres Ankommens eine allgemeine Wertevermittlung. Dazu gehören neben der Kenntnis und Anerkennung unserer Grundrechte und Grundwerte auch Informationen über die Gefahren extremistischer Strukturen. Entsprechende Materialien werden allen Asyl- bzw. Schutzsuchenden in Berlin zur Verfügung gestellt.
Flüchtlingen wird in Berlin die Teilnahme an einem 3 ½ - stündigen Rechtskundeunterricht ermöglicht, der den Titel "Willkommen im Rechtsstaat" trägt und durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung organisiert wird. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte informieren in diesem speziell für die Zielgruppe entwickelten, interaktiven Unterricht jeweils rund 20 Teilnehmende über die Grundzüge unseres Rechtssystems. Einen wichtigen Beitrag erbringen dabei Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die gleichzeitig in der Kulturvermittlung tätig sind. Seit Herbst 2016 werden bereits rund 30 Kursen monatlich an Volkshochschulen, Oberschulen und Flüchtlingsunterkünften durchgeführt. Das Projekt soll ausgebaut und verstetigt werden.
5. Frühzeitige Integration von jungen Geflüchteten in den Bereichen Jugend, Familie, Schule und Sport
Eine erfolgreiche Integration ist ein wesentlicher Baustein für ein friedliches Zusammenleben und die Erhöhung der Sicherheit in unserer Stadt. Von besonderer Bedeutung ist eine gelingende Integration der meist männlichen minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten. Deshalb sorgen wir für eine ausreichende Anzahl jugendhilfegerechter Unterbrin-gungsplätze. Das Leistungsrecht der Jugendhilfe gilt für alle jungen Menschen. Eine Standardabsenkung allein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommt daher für uns nicht in Frage.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finanziert derzeit dafür u.a. das Projekt SToP, ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe, das sich an junge Migranten richtet, bei denen eine Gefährdung der Ausbildung oder Entwicklung besteht. SToP wird zukünftig dahingehend ausgeweitet, dass bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sich delinquentes Verhalten entwickelt bzw. entwickeln könnte, gezielt interveniert wird.
Um die Integration junger Geflüchteter in demokratische und partizipative Strukturen zu fördern, wird der Senat die Angebote der Jugendarbeit verstärken. Dies umfasst neben der offenen, sportorientierten und kulturellen Jugendarbeit auch Angebote von Jugendverbänden, Jugendbildungsstätten und Migrantenjugendselbstorganisationen. Gelingen wird dies nur, wenn eine Unterstützung durch Sprachmittlung adäquat zur Verfügung steht.
Ausgebaut wird auch das Angebot der bezirksübergreifenden aufsuchenden Jugendsozialarbeit. Der Senat wird darüber hinaus Maßnahmen der Jugend- und Jugendsozialarbeit entwickeln und unterstützen, die zur Integration der hohen Anzahl geflüchteter junger Männer beitragen.
Das Landesprogramm Berliner Familienzentren hat sich als integratives Angebot für Familien und Eltern insb. jüngerer Kinder bewährt.
Das Programm wird verstärkt, um niedrigschwellige Angebote für geflüchtete Familien umzusetzen und ihnen so einen schnellen Zugang zu Beratungsangeboten sowie zu Angeboten der Familienbildung zu verschaffen. Die Verstärkung der vorhandenen Angebote der Familienzentren führt zu einer schnellen und unkomplizierten Kontaktaufnahme zu Not- und Gemeinschaftsunterkünften und den dort lebenden geflüchteten Menschen. Das Programm trägt durch sein breites niedrigschwelliges und kultursensibles Angebot dazu bei, Krisensituationen und deren Folgen entgegenzuwirken.
Um die Stabilisierung besonders belasteter geflüchteter Kinder, Jugendlicher und Familien zu gewährleisten, wird zudem das Angebot der aufsuchenden Erziehungs- und Familienberatungen (EFB) in den Bezirken verstärkt.
Pädagogische Fachkräfte sind in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe massiv mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Daher wird das bisherige Fortbildungsprogramm verstärkt, um das pädagogische Fachpersonal bedarfsgerecht fortzubilden. Mit dem Titel "Ressourcen Geflüchteter nutzen - ErzieherIn werden" initiiert die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ein Projekt mit dem Ziel, Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive zu Erzieherinnen und Erziehern auszubilden.
Die Berliner Sportvereine leisten einen großen Beitrag zur Integration. Zur Unterstützung der Arbeit mit Geflüchteten hat der Landessportbund Berlin e.V. (LSB) u.a. den Versicherungsschutz für Sportvereine und Geflüchtete organisiert. Die Berliner Sportvereine nutzen das seit 2015 bestehende Förderprogramm "Sport mit Flüchtlingen" für zusätzliche Angebote. Hier ist für 2017 und 2018 ein deutlicher Mehrbedarf zu erwarten. Beispiele für Kooperationsprojekte mit der beruflichen Bildung sind der Projektvorschlag "Willkommen im Sport" der Initiative Berliner Proficlubs oder das Qualifizierungsprojekt Übungsleiter-Ausbildung in Kooperation mit Betriebspraktika (LSB / Gesellschaft für sozial-kulturelle Arbeit mbH und Berliner Unternehmen).
6. Stärkung der städtebaulichen Prävention
Mit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt wird der Senat weiter das Ziel ver-folgen, Gewalt und Kriminalität in Berlin zu verringern und nachhaltige Präventionsarbeit zu leisten. Berücksichtigung findet dabei auch die städtebauliche Kriminalprävention. Die Berliner Polizei soll in Bebauungsplanverfahren wieder in die Liste der Träger öffentlicher Belange aufgenommen werden. Die Koalition wird eine fachliche Bewertung von Gestaltungskonzepten für öffentliche Gebäude und öffentliche Räume auch unter Präventionsaspekten voranbringen. Sie wird Genehmigungsauflagen für Sondernutzungserlaubnisse unter Sicherheitsaspekten weiter entwickeln.
7. Deradikalisierung und Radikalisierungsprävention
Berlin stärkt die Professionalität beim Vorgehen gegen Radikalisierung. Dazu wird die Zusammenarbeit der Verwaltungen zu relevanten Querschnittsthemen wie z.B. Integration, Radikalisierungsprävention, Demokratieförderung sowie bei der erforderlichen breiten ressortübergreifenden Qualifizierung von Fachkräften optimiert. Es wird ein interdisziplinäres wissenschaftliches Kompetenznetzwerk "Deradikalisierung" aufgebaut, das auch der Polizei Erkenntnisse zur wirksameren Intervention bei Jugendlichen liefern kann. Bereits jetzt finanziert die Landeskommission Berlin gegen Gewalt entsprechende Beratungen. Zum Beispiel seit dem 1. April 2015 die Beratungsstelle KOMPASS des Trägers Violence Prevention Network e.V. Neben Angehörigen- und Umfeldberatung geht es um konkrete Deradikalisierung im Frühstadium sowie Ausstiegsbegleitung. Die Finanzierung des Projektes wird verstetigt.
Die in den Berliner Justizvollzugsanstalten begonnenen Maßnahmen zur Deradikalisierung und Radikalisierungsprävention werden gestärkt und ausgebaut. Insbesondere die präventiven Angebote in Form von Einzel- und Gruppentrainings im Jugendstrafvollzug werden durch eine Erweiterung der bisherigen Finanzierung dem zu erwartenden Bedarf angepasst. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden in den Justizvollzugsanstalten in Aus- und Fortbildungen für den Umgang mit der Thematik "Erkennungsmerkmale von Extremismus und Fundamentalismus" sensibilisiert. Die Finanzierung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird verstetigt.
8. Freiwillige Rückkehr unterstützen
In Berlin leben derzeit über 10.000 Ausreisepflichtige. Deren Ausreise soll gefördert werden, vor allem durch Anreize zur freiwilligen Rückkehr. In Umsetzung des Bun-desrechts wird Berlin aber auch künftig vollziehbar ausreisepflichtige Menschen in ihre Heimatländer zurückführen. Berlin unterstützt ein von Bund und Ländern beabsichtigtes gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr.
9. Konsequent Abschieben wer unsere Sicherheit gefährdet
Die Abschiebehaft kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten angeordnet wer-den. Dieser geltende Rechtsrahmen muss im Interesse der Sicherheit konsequent genutzt werden, insbesondere wenn Ausreisepflichtige ihre Abschiebung selbst verhindern oder die Behörden nach einer Einzelfallprüfung ein besonderes Gefähr-dungspotential sehen und nur noch auf das Eintreffen der Papiere warten. Aber auch eine Anpassung des Aufenthaltsgesetzes muss geprüft werden. Abschiebehaft sollte nach einer Änderung des § 62 Abs. 3 S. 3 AufenthG für diese besonderen Gefährder auch dann zulässig sein, wenn nicht innerhalb von drei Monaten eine Abschiebung durchgeführt werden kann.
10. Verfassungsfeindliche Vereine verbieten
Wir werden es nicht zulassen, dass das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern oder die öffentliche Sicherheit in Berlin beeinträchtigt werden. Wir werden das Vereinsgesetz zur Terrorismusbekämpfung konsequent anwenden. Vereine, die Vereinigungen innerhalb oder außerhalb des Bundesgebiets unterstützen, die Anschläge gegen Personen oder Sachen veranlassen, befürworten oder androhen, werden verboten.
Dagegen werden wir die Zusammenarbeit Berlins mit Vereinen und Verbänden weiter intensivieren und unterstützen, die das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen nachweislich fördern.
11. Den Aufenthaltsort von Gefährdern kennen
Wir müssen Gefährdern rund um die Uhr auf den Füßen stehen. Das Wissen über den Aufenthaltsort von Gefährdern im Bundesgebiet ist dafür Voraussetzung. Die Aufenthaltsfreiheit von Gefährdern muss auf einzelne Bezirke oder Ortsteile be-schränkbar und anhand engmaschiger Meldeauflagen überprüfbar sein. Für den Fall noch im Asylverfahren befindlicher Gefährder ist grundsätzlich die Anwendung des § 58a AufenthaltsG im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu prüfen. Um die Abschiebung bereits ausreisepflichtiger Gefährder zu gewährleisten, sind diese in Abschiebegewahrsam bzw. Abschiebehaft zu nehmen.
Die Koalition wertet den Anschlag vom 19.12.2016 aus, um insbesondere die Infor-mationsflüsse zwischen Bundes- und Landesbehörden und innerhalb der Landesbehörden zu verbessern.
12. Polizeipräsenz sichern
Ein ausgeprägtes Sicherheitsgefühl ist für das friedliche Zusammenleben für Men-schen aus unterschiedlichen Kulturen unabdingbar. Besondere polizeiliche Maß-nahmen zur Terrorismusbekämpfung werden bis auf weiteres lageangepasst fortge-setzt. Das gilt sowohl für die erhöhte polizeiliche Präsenz an besonders gefährdeten Orten als auch für besondere Sicherungen durch Barrieren. Am Alexanderplatz wird eine sogenannte Kombiwache (Bundespolizei/Ordnungsamt) eingerichtet. Zudem werden fünf weitere mobile Wachen eingerichtet, um eine kieznahe Erhöhung der Polizeipräsenz zu erreichen. Für die Abwehr von Gefahren im Innern - auch bei Großlagen und Terrorbekämpfung - sollen ausschließlich Polizei, Feuerwehr und die Rettungsdienste zuständig bleiben. Erweiterte Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern lehnt der Senat ab.
13. Lebensnotwendige Infrastrukturen sichern
Die bereits existierende Zusammenarbeit mit den Betreibern kritischer Infrastruktu-ren, der uns alltäglich umgebenden Medien Wasser, Strom, Gas etc., muss noch weiter intensiviert und gefördert werden.